Zuchtbestimmungen

Das Wichtigste in Kürze

Für Zuchtkater, die in das Zuchtkaterverzeichnis aufgenommen werden sollen, muß der Nachweis erbracht werden, daß sie einen lebenden Wurf gezeugt haben und mindestens 12 Monate alt sind.

Ein Muttertier darf innerhalb eines Jahres nicht mehr als 2 Würfe haben, zwischen 2 Würfen muß ein Zeitraum von mindestens 5 Monaten liegen.

Die Mitglieder sind gehalten, Katzen mit denen nicht gezüchtet wird, im entsprechenden Alter kastrieren zu lassen.